954.550
CH-BS
Art. 6 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
Art. 6 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
1. Die Horburgstrasse wird auf die ganze Strecke ihrer infolge des Bahnbaues vorzunehmenden Verlegung von ihrer Abzweigung beim bestehenden Bahnübergang bis zu ihrer Wiedereinmündung vor der Wiesenbrücke vollständig und einschliesslich der Fahrbahn und der Fusswege auf Kosten der Eisenbahnverwaltung hergestellt und hierauf dem Kanton Basel-Stadt unentgeltlich zum Eigentum überwiesen.
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Kanton Basel-Stadt 954.550
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