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Art. 13 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

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Art. 13 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

1. Die Genehmigung des vorstehenden Vertrages durch das Gr. Badische Ministerium des Gr. Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten einerseits, durch den Grossen Rat und erforderlichen Falles durch eine Volksabstimmung des Kantons Basel-Stadt sowie durch den Schweizerischen Bundesrat anderseits, bleibt vorbehalten.

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