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Art. 12 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

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Art. 12 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

1. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt auf seine Kosten die Unterhaltung der in Art. 4 genannten Strassen innerhalb des künftigen Bahngebiets, welche sämtlich dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie diejenige des Bahnhofvorplatzes.

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