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Art. 11 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

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Art. 11 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen

1. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt auf seine Kosten

1. Die vollständige Herstellung sämtlicher Strassen ausserhalb des künftigen Bahngebiets mit Ausnahme der in Art. 6 bezeichneten Strecke der Horburgstrasse.

2. Die Herstellung der Fahrbahnen, Rinnen, Fusswege und Entwässerungseinrichtungen bei den in Art. 4 aufgeführten Strassen und Wegen innerhalb des künftigen Bahngebiets.

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