954.550
CH-BS
Art. 11 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
Art. 11 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
1. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt auf seine Kosten
1. Die vollständige Herstellung sämtlicher Strassen ausserhalb des künftigen Bahngebiets mit Ausnahme der in Art. 6 bezeichneten Strecke der Horburgstrasse.
2. Die Herstellung der Fahrbahnen, Rinnen, Fusswege und Entwässerungseinrichtungen bei den in Art. 4 aufgeführten Strassen und Wegen innerhalb des künftigen Bahngebiets.
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Kanton Basel-Stadt 954.550
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