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954.540 CH-BS

Art. 14 Übereinkunft betreffend die Erweiterung des Badischen Hauptbahnhofs und die Erstellung eines Rangier- und Werkstättenbahnhofs auf dem Gebiete des Kantons Basel-Stadt

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Art. 14 Übereinkunft betreffend die Erweiterung des Badischen Hauptbahnhofs und die Erstellung eines Rangier- und Werkstättenbahnhofs auf dem Gebiete des Kantons Basel-Stadt

1. Die badische Bahnverwaltung trägt sämtliche mit Ausführung ihrer oben genannten Anlagen und Änderungen verbundenen Kosten.

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