954.540
CH-BS
Art. 14 Übereinkunft betreffend die Erweiterung des Badischen Hauptbahnhofs und die Erstellung eines Rangier- und Werkstättenbahnhofs auf dem Gebiete des Kantons Basel-Stadt
Art. 14 Übereinkunft betreffend die Erweiterung des Badischen Hauptbahnhofs und die Erstellung eines Rangier- und Werkstättenbahnhofs auf dem Gebiete des Kantons Basel-Stadt
1. Die badische Bahnverwaltung trägt sämtliche mit Ausführung ihrer oben genannten Anlagen und Änderungen verbundenen Kosten.