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954.511 CH-BS

Art. 5 Vereinbarung betreffend das DB-Güterbahnhofareal in Basel zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (Herauslösungsvereinbarung) - Inkrafttreten

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Art. 5 Herauslösungsvereinbarung · Inkrafttreten

1. Der vorliegende Vertrag wird wirksam auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Nutzungspläne für die neue Zonenordnung.

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