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Art. 4 Vereinbarung betreffend das DB-Güterbahnhofareal in Basel zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (Herauslösungsvereinbarung) - Vertragsoriginale

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Art. 4 Herauslösungsvereinbarung · Vertragsoriginale

1. Der vorliegende Vertrag wird in vier Originalen verfasst und unterzeichnet.

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