954.511
CH-BS
Art. 3 Vereinbarung betreffend das DB-Güterbahnhofareal in Basel zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (Herauslösungsvereinbarung) - Kosten
Art. 3 Herauslösungsvereinbarung · Kosten
1. Jede Vertragspartei trägt die ihr für den Abschluss dieser Vereinbarung erwachsenen Kosten selbst.
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Vereinbarung betreffend das DB-Güterbahnhofareal in Basel zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (Herauslösungsvereinbarung) - Vertragszweck
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