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954.511 CH-BS

Vereinbarung betreffend das DB-Güterbahnhofareal in Basel zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeseisenbahnvermögen (Herauslösungsvereinbarung) - Vertragszweck

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die Vertragsparteien kommen überein, dass die im Anhang bezeichnete Fläche betreffend das DB-Güterbahnhofareal nicht mehr zu Bahnzwecken genutzt wird. Diese Fläche wird demnach künftig nicht mehr vom Geltungsbereich des Staatsvertrags erfasst. Die nicht im Anhang bezeichneten Flächen, die in den Geltungsbereich des Staatsvertrags fallen, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt.

2. Massgebend sind die noch ausstehenden grundbuchamtlich vermessenen Grenzen des Areals.

1. Das Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung setzt die gemäss Art. 3 Abs. 1 des Staatsvertrages erforderliche Genehmigung durch den Schweizerischen Bundesrat voraus.

2. Der Kanton Basel-Stadt beantragt beim Schweizerischen Bundesrat die Genehmigung der vorliegenden Vereinbarung.

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