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§ 1 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Zweck

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§ 1 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Zweck

1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln den Vollzug der Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen.

Zweck § 2 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen →

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