953.940
CH-BS
§ 1 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Zweck
§ 1 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Zweck
1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln den Vollzug der Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen.