953.930
CH-BS
§ 9 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Geltendmachung der notwendigen Mittel
§ 9 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Geltendmachung der notwendigen Mittel
1. Die notwendigen Mittel werden auf dem Budgetweg geltend gemacht.