Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.930 CH-BS

§ 13 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Inkrafttreten

1. Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch den Landrat und nach Annahme in einer allfälligen Volksabstimmung im Kanton Basel-Landschaft am 1. Januar 2016 in Kraft.

← § 12 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →