953.930
CH-BS
§ 11 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen - Rechtspflege
§ 11 Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen · Rechtspflege
1. Verfügungen der Koordinationsstelle können nach Massgabe des Rechts des Vertragskantons, in dem sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Verfügungsadressaten beziehungsweise der Verfügungsadressatin befindet, angefochten werden.