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953.860 BUeB CH-BS

§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

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§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

1. Die Basler Verkehrs-Betriebe stellen der BUeB jeweils rechtzeitig die zur Aufstellung der Jahresrechnung nach den Vorschriften der eidgenössischen Aufsichtsbehörden notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

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