953.860
BUeB
CH-BS
§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt
§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt
1. Die Basler Verkehrs-Betriebe stellen der BUeB jeweils rechtzeitig die zur Aufstellung der Jahresrechnung nach den Vorschriften der eidgenössischen Aufsichtsbehörden notwendigen Unterlagen zur Verfügung.