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953.860 BUeB CH-BS

§ 3 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

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§ 3 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

1. Die Basler Verkehrs-Betriebe stellen die Fahrpläne auf. Die Strecke der BUeB wird in den Tarif der Basler Verkehrs-Betriebe einbezogen.

2. Die im Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrs-Betriebe festgelegten Aufgaben der Paritätischen BVB-Kommission bleiben vorbehalten.

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