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953.860 BUeB CH-BS

§ 1 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

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§ 1 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt

1. Die BUeB stellt ihre Bahnanlagen den Basler Verkehrs-Betrieben unentgeltlich zur Verfügung.

2. Diese übernehmen den Betrieb der Strecke auf eigene Rechnung nach den Bestimmungen der Konzession.

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