953.860
BUeB
CH-BS
§ 1 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt
§ 1 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Basellandschaftlichen Ueberlandbahn AG, nachstehend BUeB genannt
1. Die BUeB stellt ihre Bahnanlagen den Basler Verkehrs-Betrieben unentgeltlich zur Verfügung.
2. Diese übernehmen den Betrieb der Strecke auf eigene Rechnung nach den Bestimmungen der Konzession.