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§ 9 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt

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§ 9 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt

1. Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1970 in Wirksamkeit und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann jederzeit auf Jahresende, unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von drei Jahren, gekündigt werden. Er ersetzt den zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG abgeschlossenen Pachtvertrag vom 31. Oktober / 13. Dezember 1963.

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