953.820
BVBTBA
CH-BS
§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
§ 8 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
1. Die Basler Verkehrs-Betriebe stellen der TBA jeweils rechtzeitig die zur Aufstellung der Jahresrechnung nach den Vorschriften der eidgenössischen Aufsichtsbehörden notwendigen Unterlagen zur Verfügung.