953.820
BVBTBA
CH-BS
§ 6 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
§ 6 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
1. Jede Veränderung der Bahnanlagen der TBA bedarf der Zustimmung der Basler Verkehrs-Betriebe. Neuanlagen zu Lasten des Baukontos werden von der TBA als Bauherrin unter der Bauleitung der Basler Verkehrs-Betriebe ausgeführt.