953.820
BVBTBA
CH-BS
§ 4 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
§ 4 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
1. Die Betriebserträge der TBA (Betriebseinnahmen, Unterpachtzinse, bereits aufgelaufene und zukünftige Abgeltungsbeiträge usw.) fliessen den Basler Verkehrs-Betrieben zu.
2. Die Abgeltungsbeiträge des Kantons Basel-Landschaft sind an die TBA auszubezahlen.
3. Die TBA hat das Recht, ihren Betriebsaufwand aus diesen Beiträgen vorgängig der Überweisung an die Basler Verkehrs-Betriebe zu decken, sofern hiezu die eigenen Erträgnisse nicht ausreichen. Der deckungsberechtigte Betriebsaufwand umfasst die folgenden Positionen
- Verwaltungskosten im Rahmen des bisherigen Aufwandes;
- Einlagen in die Abschreibungsrechnungen;
- Steuern und Gebühren;
- Schuldzinsen.