953.820
BVBTBA
CH-BS
§ 3 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
§ 3 Vertrag zwischen den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der Trambahngesellschaft Basel-Aesch AG, nachstehend TBA genannt
1. Die Basler Verkehrs-Betriebe stellen die Fahrpläne auf. Die Strecke der TBA wird in den Tarif der Basler Verkehrs-Betriebe einbezogen.
2. Die im Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrs-Betriebe festgelegten Aufgaben der Paritätischen BVB-Kommission bleiben vorbehalten.