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§ 20 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 20 Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Vertrag vom 14. September 1971 / 5. April 1972 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) wird aufgehoben.

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