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953.100 BVB-OG CH-BS

§ 8 Organisationsgesetz der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB-OG) - Organe der BVB

Organe
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§ 8 BVB-OG · Organe der BVB

1. Die Organe der BVB sind

a) der Verwaltungsrat,

b) die Geschäftsleitung,

c) die Revisionsstelle.

2. Personen, die miteinander verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft oder in einem gefestigten Konkubinat leben, im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, dürfen nicht gleichzeitig den Organen gemäss Abs. 1 angehören.

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