953.100
BVB-OG
CH-BS
§ 3 Organisationsgesetz der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB-OG) - Weitere Aufgaben
Rechtsform, Zweck und Aufgaben
§ 3 BVB-OG · Weitere Aufgaben
1. Die BVB nehmen im Rahmen ihres Geschäftszwecks Wartungs- und Unterhaltsaufgaben an Fahrzeugen und festen Anlagen wahr.
2. Die BVB können solche Aufgaben auch für Dritte wahrnehmen. Zudem können sie weitere Nebengeschäfte betreiben, sofern dadurch das Hauptgeschäft sinnvoll ergänzt oder durch Synergien Kosteneinsparungen beziehungsweise Gewinne erzielt werden können. Aufträge für Dritte sind zu mindestens kostendeckenden Bedingungen abzuwickeln.