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952.860 CH-BS

§ 8 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

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§ 8 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

1. Die Standgebühren für sichergestellte Fahrzeuge betragen pro Tag

a) Für Motorfahrräder: CHF 2

b) Für Kleinmotorräder und Motorräder: CHF 3

c) Für leichte Motorwagen und ihre Anhänger: CHF 7

d) Für schwere Motorwagen und ihre Anhänger: CHF 12

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