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§ 13 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

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§ 13 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

1. Die Vereinbarung vom 3. Dezember 1991 über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel wird aufgehoben.

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