952.860
CH-BS
§ 1 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel
§ 1 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel
1. Die Gebühren für die Dienstleistungen der amtlichen Verkehrsexpertinnen und -experten werden nach dem zeitlichen Aufwand festgesetzt. Der Ansatz pro Zeiteinheit à 20 Minuten beträgt
a) * für Fahrzeugprüfungen und technische Expertisen: CHF 78
b) * für Prüfungen der Motorfahrräder: CHF 46
c) * für praktische Führerprüfungen und alle übrigen Dienstleistungen, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt: CHF 46
2. Der mindestverrechenbare Zeitaufwand der Gebühren gemäss Abs. 1 lit. a und b beträgt ¼ Zeiteinheit.