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952.860 CH-BS

§ 1 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

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§ 1 Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel

1. Die Gebühren für die Dienstleistungen der amtlichen Verkehrsexpertinnen und -experten werden nach dem zeitlichen Aufwand festgesetzt. Der Ansatz pro Zeiteinheit à 20 Minuten beträgt

a) * für Fahrzeugprüfungen und technische Expertisen: CHF 78

b) * für Prüfungen der Motorfahrräder: CHF 46

c) * für praktische Führerprüfungen und alle übrigen Dienstleistungen, soweit diese Vereinbarung nichts anderes bestimmt: CHF 46

2. Der mindestverrechenbare Zeitaufwand der Gebühren gemäss Abs. 1 lit. a und b beträgt ¼ Zeiteinheit.

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