Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
952.800 CH-BS

Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Arbeitsverhältnisse

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Arbeitsverhältnisse

1. Die Arbeitsverhältnisse und das Disziplinarrecht der Mitarbeiter richtet sich nach basellandschaftlichem Beamtenrecht.

← Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel Rechtsnatur Art. 9 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →