952.800
CH-BS
Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission
Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission
1. Der Paritätischen Betriebskommission sind folgende Aufgaben übertragen
a) unmittelbare Aufsicht über die Führung und die Verwaltung des Betriebes;
b) Wahl der technischen und administrativen Mitarbeiter;
c) Erlass der zur Führung und Verwaltung notwendigen Betriebsordnung und Reglemente, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Instanz vorsieht;
d) Aufstellung des Jahresbudgets und Prüfung der Jahresrechnung;
e) Abfassung des Jahresberichtes;
f) Begutachtung aller wichtigen, die Führung und die Verwaltung betreffenden Geschäfte;
g) Erledigung von Rekursen gegen Verfügungen der Verwaltung;
h) Erledigung von Disziplinarfällen.