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Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel - Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission

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Art. 7 Vereinbarung betreffend die Motorfahrzeugprüfstation beider Basel · Aufgaben der Paritätischen Betriebskommission

1. Der Paritätischen Betriebskommission sind folgende Aufgaben übertragen

a) unmittelbare Aufsicht über die Führung und die Verwaltung des Betriebes;

b) Wahl der technischen und administrativen Mitarbeiter;

c) Erlass der zur Führung und Verwaltung notwendigen Betriebsordnung und Reglemente, soweit diese Vereinbarung nicht ausdrücklich eine andere Instanz vorsieht;

d) Aufstellung des Jahresbudgets und Prüfung der Jahresrechnung;

e) Abfassung des Jahresberichtes;

f) Begutachtung aller wichtigen, die Führung und die Verwaltung betreffenden Geschäfte;

g) Erledigung von Rekursen gegen Verfügungen der Verwaltung;

h) Erledigung von Disziplinarfällen.

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