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§ 4 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Geltungsbereich

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§ 4 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Geltungsbereich

1. Die Gebiete der Wohnviertel Altstadt Grossbasel, Vorstädte Grossbasel und Altstadt Kleinbasel bestimmen sich nach den Abgrenzungen des Statistischen Amtes Basel-Stadt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes massgebend sind.

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