952.700
CH-BS
§ 4 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Geltungsbereich
§ 4 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Geltungsbereich
1. Die Gebiete der Wohnviertel Altstadt Grossbasel, Vorstädte Grossbasel und Altstadt Kleinbasel bestimmen sich nach den Abgrenzungen des Statistischen Amtes Basel-Stadt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes massgebend sind.