952.700
CH-BS
§ 3 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Anmerkung im Grundbuch
§ 3 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Anmerkung im Grundbuch
1. Das Bauverbot ist im Grundbuch auf allen Grundstücken anzumerken, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Voraussetzungen von § 1 hiervor erfüllen.