952.700
CH-BS
§ 2 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Zeitliche Wirkung
§ 2 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Zeitliche Wirkung
1. Das Bauverbot gilt für alle in § 1 hiervor genannten Grundstücke auch nach deren Veräusserung.