952.700
CH-BS
§ 1 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Gegenstand
§ 1 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Gegenstand
1. In den Wohnvierteln Altstadt Grossbasel, Vorstädte Grossbasel und Altstadt Kleinbasel dürfen keine öffentlichen Autoparkgaragen unter Inanspruchnahme von Allmend oder von Grundstücken, die im Finanz- oder Verwaltungsvermögen des Staates stehen, erstellt werden.