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§ 1 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt - Gegenstand

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§ 1 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt · Gegenstand

1. In den Wohnvierteln Altstadt Grossbasel, Vorstädte Grossbasel und Altstadt Kleinbasel dürfen keine öffentlichen Autoparkgaragen unter Inanspruchnahme von Allmend oder von Grundstücken, die im Finanz- oder Verwaltungsvermögen des Staates stehen, erstellt werden.

Gegenstand § 2 Gesetz gegen den Bau von öffentlichen Autoparkgaragen in der Innerstadt →

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