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952.601 CH-BS

§ 6 Vorschriften über die Benutzung der Parkhäuser City, Elisabethen, Steinen und Storchen sowie St. Jakob mit Aussenparkfläche (Hausordnung)

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§ 6 Hausordnung

1. Diese Vorschriften sind zu publizieren; sie werden am 1. April 2006 wirksam.

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