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952.601 CH-BS

§ 5 Vorschriften über die Benutzung der Parkhäuser City, Elisabethen, Steinen und Storchen sowie St. Jakob mit Aussenparkfläche (Hausordnung) - Schlussbestimmungen

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§ 5 Hausordnung · Schlussbestimmungen

1. Durch diese Vorschriften werden die Vorschriften über die Benützung der Parkgaragen Elisabethen, Steinen, City und St. Jakob sowie des Parkplatzes St. Jakob (Hausordnung) vom 13. Oktober 1992 aufgehoben.

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