952.601
CH-BS
§ 5 Vorschriften über die Benutzung der Parkhäuser City, Elisabethen, Steinen und Storchen sowie St. Jakob mit Aussenparkfläche (Hausordnung) - Schlussbestimmungen
§ 5 Hausordnung · Schlussbestimmungen
1. Durch diese Vorschriften werden die Vorschriften über die Benützung der Parkgaragen Elisabethen, Steinen, City und St. Jakob sowie des Parkplatzes St. Jakob (Hausordnung) vom 13. Oktober 1992 aufgehoben.