952.601
CH-BS
§ 4 Vorschriften über die Benutzung der Parkhäuser City, Elisabethen, Steinen und Storchen sowie St. Jakob mit Aussenparkfläche (Hausordnung) - Haftungsbestimmungen
§ 4 Hausordnung · Haftungsbestimmungen
1. Die Benutzung der Parkhäuser erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Fahrzeuge und Personen werden nicht bewacht.
2. Für Unfälle sowie Personen- und Sachschäden wird jede Haftung abgelehnt.
3. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt.