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952.601 CH-BS

§ 4 Vorschriften über die Benutzung der Parkhäuser City, Elisabethen, Steinen und Storchen sowie St. Jakob mit Aussenparkfläche (Hausordnung) - Haftungsbestimmungen

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§ 4 Hausordnung · Haftungsbestimmungen

1. Die Benutzung der Parkhäuser erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Fahrzeuge und Personen werden nicht bewacht.

2. Für Unfälle sowie Personen- und Sachschäden wird jede Haftung abgelehnt.

3. Für Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Dritte wird jede Haftung abgelehnt.

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