952.600
CH-BS
§ 3 Verordnung über den Betrieb der Parkgaragen Elisabethen, Steinen, City, Storchen und St. Jakob sowie des Parkplatzes St. Jakob (Parkgaragenverordnung) - Finanzen
§ 3 Parkgaragenverordnung · Finanzen
1. Die Einnahmen setzen sich aus folgenden Posten zusammen
1. Parkgebühren, Nachzahlgebühren, Umtriebsentschädigungen.
2. Vermietungen.
3. Diverse Einnahmen.
2. Folgende Ausgaben fallen zu Lasten der Jahresrechnung der einzelnen Parkhäuser (beim Parkhaus City anteilsmässig, beim Parkhaus St. Jakob inkl. Parkplatz)
1. Verzinsung und Amortisation der Anlagekosten.
2. Unterhalt, Reinigung und Überwachung.
3. Reparatur und Neuanschaffung von Maschinen, Einrichtungen usw.
4. Energie- und Wasserverbrauch.
5. Diverse Ausgaben.
3. Es ist eine angemessene Verzinsung und Amortisation der Anlagekosten anzustreben.