952.560
PRBVRGES
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV)
Parkkarten - Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV
1. Parkkarten berechtigen zum Überschreiten der mit Parkscheibe erlaubten Parkzeit in der blauen Zone sowie zum Parkieren an den hierfür speziell signalisierten Örtlichkeiten, sofern nicht die besonderen Vorschriften einzelner Parkkarten abweichende Regelungen vorsehen.
2. Parkkarten geben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
3. Parkkarten können in physischer Form oder in Form einer elektronischen Berechtigung erteilt werden.
4. Physisch erteilte Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.