952.560
PRBVRGES
CH-BS
§ 23 Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV) - Parkieren gegen Gebühr (Parkuhr)
Gebührenpflichtige Parkplätze
§ 23 Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV · Parkieren gegen Gebühr (Parkuhr)
1. Für das Parkieren gegen Gebühr werden Tarifstufen zwischen Fr. 1 und Fr. 4 pro Stunde festgelegt.
2. Das Amt für Mobilität ordnet die einzelnen Parkplätze den Tarifstufen zu. Die Festlegung berücksichtigt die Lage in der Stadt, die umliegenden Nutzungen und die Auslastung der Parkplätze.
3. Die Parkgebühren an Kantonsstrassen in den Landgemeinden berücksichtigen deren Gebührentarife.