§ 20 Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV) - Gebühren für Monats- und Jahresparkkarten
§ 20 Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV · Gebühren für Monats- und Jahresparkkarten
1. Für die Parkkarten gelten folgende Nutzungsgebühren
a) Anwohnerinnen- und Anwohnerparkkarte für in Basel gemeldete Personen sowie ansässige Geschäftsbetriebe (§ 6 Abs. 1 lit. a, b und c, Gebühr pro Parkkarten-Zone)
1. kleine Fahrzeuge Fr. 26 pro Monat
2. mittlere Fahrzeuge Fr. 33.50 pro Monat
3. grosse Fahrzeuge Fr. 41 pro Monat
b) Anwohnerinnen- und Anwohnerparkkarte für gleichermassen betroffene Personen (§ 6 Abs. 1 lit. d, Gebühr pro Parkkarten-Zone)
1. kleine Fahrzeuge Fr. 47 pro Monat
2. mittlere Fahrzeuge Fr. 54.50 pro Monat
3. grosse Fahrzeuge Fr. 62 pro Monat
c) Ärztinnen- und Ärzteparkkarte: Fr. 15 pro Monat
d) Blaulichtparkkarten
1. kantonale Organisationen Fr. 20 pro Monat
2. auswärtige Organisationen Fr. 40 pro Monat
e) Carsharingparkkarte
1. kleine Fahrzeuge Fr. 50 pro Monat
2. mittlere Fahrzeuge Fr. 65 pro Monat
3. grosse Fahrzeuge Fr. 80 pro Monat
f) Gewerbeparkkarte: Fr. 15 pro Monat
g) Marktparkkarte: Fr. 60 pro Jahr
h) Parkkarte für versperrte Privatparkplätze: keine Nutzungsgebühr
i) Pendlerinnen- und Pendlerparkkarte
1. kleine Fahrzeuge Fr. 70 pro Monat
2. mittlere Fahrzeuge Fr. 77.50 pro Monat
3. grosse Fahrzeuge Fr. 85 pro Monat
j) Spitexparkkarte: Fr. 15 pro Monat
2. Für das Ausstellen und Ändern einer Parkkarte sowie für das Erstellen eines Duplikates wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20 erhoben. Die Parkkarte für versperrte Parkplätze wird kostenlos erteilt.
3. Wird eine Parkkarte vor Ablauf der Gültigkeit zurückgegeben, so wird die Nutzungsgebühr für ganze, nicht beanspruchte Monate, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20, zurückerstattet. Bei der Marktparkkarte ist eine Rückzahlung der Gebühr ausgeschlossen.