952.560
PRBVRGES
CH-BS
§ 18 Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV) - Änderung der Erteilungsvoraussetzungen
Parkkarten - Gültigkeit
§ 18 Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV · Änderung der Erteilungsvoraussetzungen
1. Änderungen an den Voraussetzungen für die Erteilung einer Parkkarte sind innert 14 Tagen der Kantonspolizei zu melden.
2. Bei einem Zonenwechsel infolge Umzugs kann die erteilte Parkkarte kostenlos gegen eine neue, für den gleichen Zeitraum geltende Parkkarte umgetauscht werden.