952.560
PRBVRGES
CH-BS
§ 17 Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV) - Gültigkeit von Parkkarten
Parkkarten - Gültigkeit
§ 17 Parkraumbewirtschaftungsverordnung, PRBV · Gültigkeit von Parkkarten
1. Parkkarten werden monatsweise ab einem frei wählbaren Datum für maximal ein Jahr erteilt.
2. Marktparkkarten werden für ein Kalenderjahr erteilt.
3. Parkkarten für versperrte Privatparkplätze werden für die geplante Dauer der Parkplatzsperrung, jedoch längstens für maximal drei Monate erteilt.
4. Die Gültigkeit von Tages- und Halbtagesparkkarten ist in § 15 geregelt.