Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
952.260 CH-BS

§ 4 Reglement über Wunschkontrollschilder - Zuteilung der Kontrollschilder

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Reglement über Wunschkontrollschilder · Zuteilung der Kontrollschilder

1. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bestimmt, welche Kontrollschildnummern als Wunschkontrollschilder angeboten werden, und legt den Mindestpreis fest.

2. Der Schilderbereich für Taxi (BS 1001-1999) und für befristete Schilder (BS 7001-9999) sind als Wunschkontrollschilder ausgenommen.

3. Die aktuelle Liste der für die Zuteilung gemäss § 3 verfügbaren Wunschkontrollschilder kann bei der Motorfahrzeugkontrolle eingesehen werden.

← § 3 Reglement über Wunschkontrollschilder Zweck § 5 Reglement über Wunschkontrollschilder →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →