952.260
CH-BS
§ 4 Reglement über Wunschkontrollschilder - Zuteilung der Kontrollschilder
§ 4 Reglement über Wunschkontrollschilder · Zuteilung der Kontrollschilder
1. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bestimmt, welche Kontrollschildnummern als Wunschkontrollschilder angeboten werden, und legt den Mindestpreis fest.
2. Der Schilderbereich für Taxi (BS 1001-1999) und für befristete Schilder (BS 7001-9999) sind als Wunschkontrollschilder ausgenommen.
3. Die aktuelle Liste der für die Zuteilung gemäss § 3 verfügbaren Wunschkontrollschilder kann bei der Motorfahrzeugkontrolle eingesehen werden.