§ 8 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet - Kontrollschild-Verlust
§ 8 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet · Kontrollschild-Verlust
1. Verlorene oder abhanden gekommene Kontrollschilderpaare sowie ein verlorenes oder abhanden gekommenes Motorradschild werden polizeilich ausgeschrieben und für die Dauer von fünf Jahren gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz oder auf Rückerstattung des Steigerungsbetrages. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht während eines Jahres das Recht auf Wiedererteilung.
2. Bei Verlust eines Einzelschildes bei Kontrollschilderpaaren kann dieses Schild einmal nachbestellt werden. Bei nochmaligem Schildverlust kann kein weiteres Schild mehr bestellt werden und die Schilder werden für die Dauer von fünf Jahren gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz oder auf Rückerstattung des Steigerungsbetrages. Nach Ablauf der Sperrfrist besteht während eines Jahres das Recht auf Wiedererteilung.