952.250
CH-BS
§ 5 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet - Kontrollschilderbezug
§ 5 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet · Kontrollschilderbezug
1. Wer den Zuschlag erhalten hat, erhält von der Motorfahrzeugkontrolle die Rechnung über den Ersteigerungsbetrag zugestellt.
2. Der Ersteigerungsbetrag ist innert dreissig Tagen nach Rechnungsstellung einzuzahlen.
3. Die Schilderherausgabe und die Inverkehrsetzung des Motorfahrzeugs mit den neuen Kontrollschildern erfolgt frühestens nach Zahlungseingang des Ersteigerungsbetrags. Dabei werden die mit der Anfertigung der Kontrollschilder und der Zulassung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren sowie die Motorfahrzeugsteuer zusätzlich erhoben.