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§ 3 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet - Teilnahmeberechtigung

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§ 3 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet · Teilnahmeberechtigung

1. Zur Teilnahme an der Kontrollschilderversteigerung sind natürliche und juristische Personen berechtigt, welche die strassenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Inverkehrsetzung eines Motorfahrzeugs erfüllen.

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