952.250
CH-BS
§ 3 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet - Teilnahmeberechtigung
§ 3 Reglement über die Versteigerung von Kontrollschildern im Internet · Teilnahmeberechtigung
1. Zur Teilnahme an der Kontrollschilderversteigerung sind natürliche und juristische Personen berechtigt, welche die strassenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Inverkehrsetzung eines Motorfahrzeugs erfüllen.