Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
914.200 IVöB CH-BS

§ 3 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

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§ 3 EG IVöB · Veröffentlichungen (Art. 48 Abs. 1 IVöB)

1. Die Auftraggeber veröffentlichen Zuschläge, die ausserhalb des Staatsvertragsbereichs freihändig gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB erteilt wurden.

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