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914.200 IVöB CH-BS

§ 2 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Zuschlagskriterien (Art. 29 Abs. 1 IVöB)

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§ 2 EG IVöB · Zuschlagskriterien (Art. 29 Abs. 1 IVöB)

1. Zusätzlich zu den in der IVöB erwähnten Zuschlagskriterien kann das Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» berücksichtigt werden.

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