914.200
IVöB
CH-BS
§ 2 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Zuschlagskriterien (Art. 29 Abs. 1 IVöB)
§ 2 EG IVöB · Zuschlagskriterien (Art. 29 Abs. 1 IVöB)
1. Zusätzlich zu den in der IVöB erwähnten Zuschlagskriterien kann das Kriterium «Verlässlichkeit des Preises» berücksichtigt werden.