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914.200 IVöB CH-BS

§ 1 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EG IVöB) - Beitritt

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§ 1 EG IVöB · Beitritt

1. Der Kanton Basel-Stadt tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15. November 2019 bei.

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