912.510
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) - Ausstellen der Fischereikarten
Fischereirechte
§ 7 Fischereiverordnung · Ausstellen der Fischereikarten
1. Die Fischereikarten für den Rhein werden in gedruckter oder digitaler Form vom AUE zur Verfügung gestellt.
2. Die Fischereikarten für die Wiese und ihre Nebengewässer werden für das Gemeindegebiet Riehen von der Gemeindekanzlei ausgestellt.
3. Für das Ausstellen von Fischereikarten für Wiese und Birs im Stadtgebiet sind die jeweiligen Pachtenden verantwortlich.
4. Fischereikarten können auch an Personen ausgestellt werden, die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnen.